
Wichtige Gründe für die ordentliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Vermeidung von …
- Ärger mit der Aufsichtsbehörde
- Bußgeld gegen Geschäftsleitung und Unternehmen (je nach Art des Verstoßes 50.000 € - 300.000 €), z.B. wenn
ein Datenschutzbeauftragter nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt wird (50.000 €)
entgegen § 42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht (300.000 €) - negativer Presse-Berichterstattung
- Verlust von Kundenvertrauen
Daher frühzeitig die richtige Lösung finden!