Aus dem modernen Arbeitsalltag ist das Erfassen und Speichern von Daten nicht mehr wegzudenken. Heute werden Daten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern elektronisch erhoben und weiterverarbeitet. Es handelt sich um sogenannte personenbezogene Daten, die vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt sind. Ein Konflikt mit dem Datenschutz ist vorprogrammiert.

Deshalb fordert das BDSG in der Regel von jedem Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen. Ob dies durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte erfolgt, steht in der Entscheidung des Unternehmens. Die Schulung und Qualifizierung eines eigenen Datenschutzbeauftragten ist für den Mittelstand oftmals zu teuer. Mehr erfahren

Mitarbeitereinstellungsentscheidungen sind eine der wichtigsten Managemententscheidungen überhaupt.
Ein persönliches Bewerbungsgespräch ist zwar ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Auswahlverfahrens, allerdings hat es nur eine begrenzte Aussagekraft über die Eignung eines Bewerbers für eine zu besetzende Stelle.

Das Bewerbermanagement ist eine der wichtigsten Aufgaben der Personal- und Fachabteilung, mit hohem Arbeitsvolumen, zeitlichem Aufwand und nichtkontrollierbaren Kosten.
Es ist die Visitenkarte des Unternehmens im Kampf um gute Fach-, Führungs- und Nachwuchskräfte. Mehr erfahren

Dynamische Veränderungsprozesse in den Unternehmen, flexible Arbeitszeiten und leistungsorientierte Entlohnung erfordern nicht nur ein gut organisiertes Personalmanagement, sondern auch eine bestens organisierte Personalbuchhaltung.

Die Personalbuchhaltung bindet oft finanzielle und personelle Ressourcen in den Unternehmen. Sie nutzen daher externe Dienstleister, um frei werdende Kapazitäten besser nutzen zu können.

Wir bieten für die Mitgliedsunternehmen der Ernährungsindustrie externe Dienstleistungen im Geschäftsbereich der Personalbuchhaltung an. Unsere qualifizierten Personalsachbearbeiter übernehmen für Sie die komplette Abwicklung aller Vorgänge einer vorhandenen „internen Personalbuchhaltung“ in der Lohn und Gehaltsbuchhaltung. Mehr erfahren

So will es das Sozialgesetzbuch: Nach längerer Krankheit oder nach einem Unfall müssen Betriebe für die Wiedereingliederung ihrer Arbeitnehmer selbst sorgen. Disability Management ist ein modernes, international standardisiertes Angebot.

Wenn ein Arbeitnehmer häufig oder längere Zeit am Stück wegen Krankheit ausfällt, so muss der Arbeitgeber dazu beitragen, dass seine Arbeitskraft erhalten bleibt und er nicht dauerhaft arbeitsunfähig wird.

Dies geschieht, gemeinsam mit dem Betroffenen, der Arbeitnehmervertretung und anderen Beteiligten, im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Dabei werden alle Möglichkeiten recherchiert und ausgeschöpft, die den Betroffenen weiterhelfen können: zum Beispiel Unterstützung und Angebote der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, der Integrationsämter und anderer Dienstleister in diesem Bereich. Mehr erfahren

Die mobile Kommunikation wird für Angreifer zunehmend attraktiver

In allen Staaten der EU gilt die Datenschutzgrundverordnung unmitelbar. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz gilt nur insofern weiter, als dass die DSGVO Öffnungsklauseln hat, aufgrund derer der nationale Gesetzgeber eigene Verordnungen erlassen kann.Weitere Rechtsgebiete, die durch das Datenschutzrecht berührt sind, sind das Telemediengesetz (bei privater Nutzung des dienstlichen Mailprogrammes oder der privaten Nutzung des Internets im Dienst), das Gesetz gegen unlauteren Wetbewerb (bei der Versendung von Mailings an Unbekannte) und das Kunsturheberrechtsgesetz (bei der Veröffentlichung von Film- oder Fotoaufnahmen).Die DSGVO gilt für Unternehmen. Es ist ein gravierender Unterschied, ob eine Privatperson auf Social Media aktiv ist und „Follower“ hat oder ob ein [Weiterlesen]